17.03.2025

Nicht irgendwann, sondern jetzt -Rente retten, Eigenverantwortung stärken!

Der Staat verfehlt seine eigene Aufgabe, optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.

Seit Jahrzehnten haben etablierte Regierungen es versäumt, eine nachhaltige Lösung für das gescheiterte Solidaritätsprinzip über den demografischen Kipppunkt hinaus zu entwickeln und haben damit die Kosten zur Lösung des Problems nur weiter erhöht.
Bisherige Ansätze konzentrierten sich auf die Senkung und Verzögerung der Ansprüche sowie die Erhöhung der Beiträge zu Lasten aller Steuerzahler.

Wir wollen für wahre Generationengerechtigkeit langfristig denken, um den Bundeshaushalt zu entlasten und mehr Raum für Investitionen in Wohlstand statt für kurzfristigen Konsum in Form von Stopfen von Rentenlücken zu schaffen.


Der Antrag sieht Folgendes vor:

  • Sofort spürbare Maßnahmen für eine höhere Netto-Rente, durch verbesserte Grundfreibeträge für Rentner.
  • Ein Wahlrechtssystem zwischen dem Solidaritätsprinzip und einer Fondskapital-Deckung.
  • Ein diskriminierungsfreier Ruhestand, unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Alter und Erwerbsbiografie.
  • Bürokratieabbau in der privaten Vorsorge und mehr Effizienz im Rentensystem.
  • Einfacherer und transparenterer Bezug von Rentenansprüchen.
  • Entbürokratisierung staatlicher Renten- und Pensionssysteme durch die Eingliederung möglichst vieler Beitragszahler in so wenige Systeme wie nötig.
  • Ein langfristig hohes Rentenniveau zwischen 70 % und 100 %.
  • Langfristig niedrigere Beitragssätze zur gesetzlichen Rente.
  • Klarere und verständlichere Informationen über Rentenansprüche und die Funktionsweise des Systems.

Die Reform sieht einen fließenden Übergang in ein kapitalgedecktes Rentenmodell vor.

Um bestehende Ansprüche zu wahren und das Rentenniveau sowie die Altersgrenzen nicht weiter zu verschlechtern, ist eine Haushalts- und damit verbundene Schuldenfinanzierung unabdingbar. Sie soll im Rahmen der Schuldenbremse oder durch ein entsprechendes Sondervermögen geprüft werden, da es sich mit einem return-of-invest, um eine Investition zur langfristigen Haushaltsentlastung handelt.

Damit Rentnerinnen und Rentner sofort entlastet werden, wird der Grundfreibetrag übergangsweise ab dem  67. Lebensjahr spürbar angehoben. Dadurch hat jeder Altersrentner sofort mehr Netto vom Brutto. Zudem wird damit das Engagement von Leistungsträgern im Alter besonders gewürdigt.

Wir führen ein Wahlrechtssystem ein. Dieses sieht vor, den gesamten Rentenbeitrag aus dem Solidaritätsprinzip in eine kapitalgedeckte Rente im Deutschlandfonds zu investieren – ähnlich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, jedoch ohne bevormundende Diskriminierung durch künstliche Grenzen und mit einem klaren Investment-Kern.

Eine Besserstellungsprüfung soll festlegen, bis zu welchem Alter und welchem Einkommen ein Wechsel in das neue System möglich ist. So vielen Beitragszahlern wie möglich soll die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst durch eine an jedes Individuum und die Steuer-ID gekoppelte, kapitalgedeckte Rentenform zu finanzieren, statt in ein System einzuzahlen, das darauf ausgelegt ist, die Beiträge sofort wieder auszuzahlen. Wer zum ersten Mal einen Rentenbeitrag leistet, zahlt automatisch in das kapitalgedeckte System ein. Jedes Kind wüsste, dass der Status quo kein nachhaltiger Ansatz ist, und jedes Kind wird von dieser Reform in Bezug auf Rentenhöhe, Beitragssatz und die Entlastung des Staatshaushalts profitieren.

Diskriminierungsfrei bedeutet, dass jeder zu Beginn freiwillig in das System wechseln kann, um selbstbestimmt seine Beiträge einer der beiden Kassen zuzuordnen.

Wer dem neuen Gesetz bzw. dem Kapitalmarkt skeptisch gegenübersteht, wird mit seinen Bedenken nicht allein gelassen.

Das Wahlrecht des Beitragszahlers sieht vor, zwischen

  1. der Deutschlandrente und
  2. der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) im Solidaritätsprinzip zu wählen.

Dazu gehört auch, dass die Rente nicht familienfeindlich sein darf. Besonders Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, sowie pflegende Angehörige, die aufgrund dieser Tätigkeiten eine niedrigere Durchschnittsrente erhalten, dürfen nicht benachteiligt werden. In diesen Fällen – und nur in diesen – soll der Staat gezielt fördern und subventionieren.
So wie bereits heute Erziehungs- und Pflegezeiten angerechnet werden, soll auch das durchschnittliche Einkommen der bisherigen Erwerbsbiografie als anteiliger staatlicher Zuschuss in das kapitalgedeckte System eingezahlt werden, um durch Zinserträge eine Rente zu ermöglichen.

Die kapitalgedeckte Rente stellt, wie auch bisher, eine garantierte lebenslange Rente dar, inklusive Erbanspruch durch die Witwen- und Waisenrente. Nach dem Erlebensfall, also wenn alle Erben ihre Ansprüche beispielsweise durch Ableben verwirkt haben, fließen die verbleibenden Ansprüche bzw. das Kapital der Systementlastung und Volatilitätsstabilisierung zu.

Erwerbsgeminderte und Personen mit unterbrochener Erwerbsbiografie werden bis zur vollständigen Entlastung des Haushalts weiterhin durch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für Regelrentner sowie Witwen und Waisen abgesichert. Die Rentenhöhe und Bewilligungsprüfung erfolgen wie bisher. Falls erforderlich, wird die Rente durch das Bürgergeld oder die Grundsicherung aufgestockt.

Der Leistungsanspruch bei Erwerbsminderung wird langfristig schrittweise in das kapitalgedeckte System überführt, jedoch nach einer Besserstellungsprüfung gegebenenfalls an die Ansprüche der aktuellen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angepasst. Sobald die vollständige Entlastung des Haushalts erreicht ist, sieht das Gesetz bzw. der Antrag vor, dass die Erwerbsminderungsrente (EMR) im Rahmen des DRV-Bund kapitalgedeckt reformiert wird, um zur Haushaltsentlastung beizutragen.

Mit dem Antrag soll ein Rentenanspruch entstehen, der einfach und schnell aufgebaut, überall bezogen und leicht verstanden werden kann. Damit machen wir die Rente zu einem einzigartigen Vorteil (USP) für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Keine Punktesysteme und komplizierten Anrechnungszeiten, stattdessen eine klare Struktur: Ab dem ersten geflossenen Beitrag gibt es vorgezogene, jährliche Beitragsbescheide (nicht erst mit 27 Jahren) sowie eine transparente Netto-Renteninformation, die sich nach dem aktuellen Steuerrecht zum Zeitpunkt der Mitteilung richtet.

Private Rentenleistungen dürfen über den Deutschlandsfonds hinaus in individuelle Fonds angelegt werden. Anders als heute fordern wir eine noch einfachere Kosten- und Renditetransparenz.

Grundsätzlich begrüßen wir Christian Lindners Vorstoß, sehen jedoch Herausforderungen bei der Zweckerfüllung einer Altersrente und verweisen auf die Nähe zur Riesterrente. Das Ziel des Antrags ist eine sichere Altersrente und damit die Sicherung des Lebensstandards, nicht bloß der Vermögensaufbau.

Die private Vorsorge soll vereinfacht und von staatlichem Eingriff freigestellt werden. Der steuervergünstigte oder subventionierte Vermögensaufbau soll nicht als Altersvorsorge deklariert werden.

Unter den bestehenden Vorsorgeformen (Rürup, Riester, bAV, Flex) ist die Rürup-Rente die einzige, die mit hohen Steuersubventionsgrenzen in der Beitragsphase, einer ausschließlichen Rentenleistung und einer eingeschränkten Vererbbarkeit tatsächlich den Fokus auf die Rente legt.

Es soll maximal eine Möglichkeiten zur privaten Vorsorge geben.
Bis zur Abschaffung der Solidaritätsrente bedeutet das:

  • Nur gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und Deutschlandrente, zusätzlich Rürup für die private Vorsorge.

Für bestehende Ansprüche gilt: Pacta sunt servanda, jedoch sollen Neuverträge eingeschränkt werden.

Arbeitgeber dürfen statt in dem unübersichtlichen Dschungel an Finanzprodukten auch Vermögensaufbau fördern, indem sie weiterhin als Versicherungsnehmer ihre Mitarbeitenden als versicherte Personen in der Rürup-Rente hinterlegen, jedoch ausschließlich in der Rürup-Rente.

Die Eingliederung von Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten in ein einheitliches System erfolgt sukzessive, auch nach der Besserstellungsprüfung.

Kammerberufler, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) befreien lassen, dürfen ebenfalls wählen und sollen nach einer Besserstellungsprüfung geprüft werden. Sie können jedoch weiterhin entscheiden, ob sie sich von der GRV abwenden und stattdessen in die Versorgungswerke der Kammern einzahlen.

Eine langfristige finanzielle Strategie zur Reduzierung der Zuschüsse aus dem Staatshaushalt und zur nachhaltigen Stabilisierung der Rentenkassen sieht vor, dass Gewinne und Kapitalüberschüsse, die aus verwirkten Rentenansprüchen resultieren, im Deutschlandsfonds verbleiben.

Beginnend mit einem Kapitalverzehr, um möglichst fremdkapitalarm zu arbeiten, soll das Kapital in folgender Reihenfolge zur Entlastung genutzt werden:

  1. Schnellere Entlastung des Haushalts in der primären Altersrentenversorgung
  2. Absicherung der Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten
  3. Unterstützung der Sozialversicherungen

Im vierten Schritt soll das Kapital jedoch nicht durch Kapitalverzehr, sondern durch eine Renditedividende zur Verfügung stehen. Dadurch bleibt das Kapital im Deutschlandsfonds langfristig weniger volatil, und die haushaltsentlastende Dividende wächst exponentiell.

An den Beiträgen zur Rentenversicherung (18,6 %) ändert sich bis zur vollständigen Entlastung des Haushalts nichts. Das langfristige Ziel des Antrags ist es, den Beitragssatz zu senken, ohne das Rentenniveau zu beeinträchtigen, also ihn so anzupassen, dass die Bruttorente zusammen mit verbesserten Freibeträgen für Rentner ein Rentenniveau zwischen 70 % und 100 % erreicht.

Zusätzlich soll eine einfache private Rente die Versorgung ergänzen, ohne dass sich Einzelne unverhältnismäßig durch Steuervorteile bereichern können.

Die mit der Reform verbundenen Verwaltungsprozesse sollen technisch so einfach und modern wie möglich gestaltet werden, unter anderem durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Dies soll sicherstellen, dass die menschliche Arbeitskraft maximal für die Umstellung und parallele Handhabung beider Systeme genutzt werden kann.

Zuständig bleibt der DRV-Bund, der bereits über einen Personalüberhang im öffentlichen Dienst verfügt. Der Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt unverändert. Selbstständige werden verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, unabhängig davon, für welche Kasse sie sich entscheiden.

Eine Information zur Wahl eines Systems soll online bereitgestellt werden und einmalig per Brief nach dem ersten Beitragseingang versendet werden – ergänzt durch ein Portal zur Überwachung der Ansprüche. Schluss mit Intransparenz!

Die Kontrolle der Rentenkonten liegt weiterhin beim DRV-Bund. Mitarbeiter des DRV-Bund, die nicht mehr benötigt werden, sollen weitestgehend zur Reformumsetzung innerhalb der Behörde eingesetzt oder sozialverträglich versetzt oder abgeordnet werden.

Jahrzehntelanges Legislaturdenken hat folgenden Status quo geformt:

  • Der DRV-Bund und der Verbraucherschutz empfehlen, 10–15 % des Nettoeinkommens für die private Vorsorge zu nutzen. Zusammen mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sollen rund 30 % des Einkommens der Ruhestandsplanung gewidmet sein. Das ist ausgesprochen fragwürdig.
  • Private Altersvorsorge stellt eine zusätzliche Belastung für den Sparer dar und ist mit Verzicht verbunden, was Eigenverantwortung untergräbt.
  • Fehlende finanzielle Bildung zu den Sozialsystemen führt in dem Dschungel aus Finanzprodukten oft zu mehr Schaden als Nutzen.
  • Intransparente, verspätete und kompliziert formulierte Mitteilungen zur Renteninformation erschweren eine fundierte Planung.
  • Der Wirtschaftsstandort Deutschland wirbt mit exzellenten Sozialleistungen, doch diese sind für Expats und Bundesbürger derart undurchsichtig, dass das Gefühl entsteht, es handle sich um leere Versprechen.

Das muss sich ändern – nicht irgendwann, sondern jetzt!

Die Riester-Rente ist stark subventionslastig, was vor allem Geringverdiener und Familien mit Kindern fördert.

Das Altersvorsorgedepot ähnelt der Riester-Rente in Bezug auf die Subventionen, unterscheidet sich jedoch insbesondere in der Handhabung und der maximalen Subventionshöhe. Zudem ist eine vollständige Auszahlung möglich, was den eigentlichen Zweck einer Altersrente verfremdet.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet durch die Abrechnung über den Arbeitgeber, Förderungen durch den Arbeitgeber und Subventionen in den Sozialversicherungsbeiträgen zwar einen hohen Mehrwert in der Beitragsphase, führt jedoch zu einer nachgelagerten Besteuerung der Ansprüche in der Rentenphase.

Die flexible Vorsorge ähnelt einem Depot am stärksten und bietet Steuervorteile in Form des Halbeinkünfteverfahrens zum Renteneintritt. Eine Rente steht dabei nicht im Fokus, da sowohl eine Kapitalauszahlung als auch das uneingeschränkte Vererben des Kapitals möglich sind.

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